Monatliche Auszahlungslimite gemäss Verfügung erfassen. Der darüber liegende Betrag geht im selben Zahlungslauf an das Betreibungsamt. Andere Abzüge werden danach berücksichtigt.
Erfasste Pfändungen
Änderungen: bisherige Pfändung ab einem offenen Monat stoppen und eine neue Verfügung mit den aktuellen Zahlungsangaben erfassen. Erst nach Freigabe wird sie verrechnet.